Wie viel Schaden bekomme ich, wenn ich kein Rechtsmittel erhob?
günstig für Rechtsträger betrifft Geschädigte, Kläger, Behörden
Wenn Sie den Rechtsträger wegen einer fehlerhaften Entscheidung klagen, müssen Sie behaupten und beweisen, welcher Teil Ihres Schadens auch dann entstanden wäre, wenn Sie das mögliche Rechtsmittel erhoben hätten. Nur dieser Teil ist ersatzfähig. Sie müssen Ihre Forderung daher entsprechend aufgliedern.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Amtshaftungskläger hat zu behaupten und zu beweisen welcher Teil des geltend gemachten Schadens auch durch Ergreifung des nach der anzuwendenden Verfahrensordnung möglichen Rechtsmittels oder sonstigen Rechtsbehelfs nicht mehr vermeidbar war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hätte die eingeklagte Forderung einer Aufgliederung deshalb bedurft, weil die unrichtige Auskunft eines Mitarbeiters der beklagten Partei nur für einen bestimmten Teil des behaupteten Gesamtschadens natürlich und adäquat kausal sein könnte. Es hätte einer Erklärung der klagenden Partei dahin bedurft, welcher Schaden allein aufgrund der nach und infolge der unrichtigen Auskunft erteilten und erledigten weiteren Aufträge entstanden sein soll.OGH 1 Ob 26/01g, 27.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §2 Abs2
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