Was muss ich beweisen, wenn ich den Staat klagen will?
günstig für Staat betrifft Geschädigte, Kläger, Behörden, Staat
Wenn Sie den Staat wegen eines Fehlers einer Behörde oder eines Gerichts klagen, genügt es nicht, diesen Fehler zu behaupten und zu beweisen. Sie müssen auch vorbringen und beweisen, dass Ihnen der Schaden ohne diesen Fehler nicht entstanden wäre.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Der Amtshaftungskläger hat nicht bloß die Rechtsverletzung durch das Organ, sondern auch zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorwurf der Unterlassung (hoheitlicher) Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung (insbesondere der Verkehrsüberwachung im Rahmen der Verkehrspolizei).OGH 1 Ob 139/10p, 14.09.2010
- Den Geschädigten trifft auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden.OGH 1 Ob 68/09w, 06.07.2009
- Wird aber eine Schutznorm verletzt, so hat der Geschädigte - auch bei rechtswidriger Unterlassung als behaupteter Schadensursache - nur den Eintritt des Schadens, dessen Höhe und die Normverletzung zu beweisen; die Pflichtwidrigkeit wird hingegen vermutet. Der Schädiger kann sich von seiner Haftung nur dann befreien, wenn er beweist, dass weder ihn noch jene Personen für die er einzustehen hat, ein Verschulden trifft oder wenn er die Kausalität der Pflichtwidrigkeit ernstlich zweifelhaft macht (so schon SZ72/4 ua).OGH 1 Ob 220/03i, 01.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 1 Ob 71/25k, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 232/22g, 13.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
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