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Darf die Pension je nach Beruf verschieden geregelt sein?

günstig für Versicherungsträger betrifft Versicherte, Selbständige, Bauern, Arbeitnehmer
Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Pension wegen verminderter Arbeitsfähigkeit in allen Systemen gleich zu regeln. Gegen unterschiedliche Regelungen bestehen daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Da für den Gesetzgeber keine Verpflichtung besteht, die Voraussetzungen für eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für alle Systeme gleichartig zu regeln, bestehen auch keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

ASVG §253d; BSVG §124 Abs2; GSVG §133 Abs2

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