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Darf eine Betriebspension Frauen und Männer unterschiedlich behandeln?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Bankangestellte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Pensionisten
Nein. Ein Pensionssystem im Kollektivvertrag der Banken, das bei Frauen und Männern an unterschiedliche Zeitpunkte des Diensteintritts oder an ein unterschiedliches Lebensalter anknüpft, benachteiligt unmittelbar wegen des Geschlechts. Auf guten Glauben kann sich der Arbeitgeber auch für Zeiten vor 1994 nicht berufen.

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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2019)

Das in der Regelung vorgesehene Pensionssystem differenziert hinsichtlich Frauen und Männern nach dem Diensteintritt bzw dem Lebensalter zum 31. 12. 1996 und stellt daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für Angestellte der Banken und Bankiers (Pensionsreform 1961) Fassung 1997 §1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters

Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.

günstig für Arbeitgeber Prüfung von Kollektivvertragsregeln

Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.

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