Darf eine Betriebspension Frauen und Männer unterschiedlich behandeln?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2019)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Berufung auf einen Schutz des guten Glaubens ist auch für Zeiten vor 1. Jänner 1994 nicht zulässig, weil die diskriminierende Bestimmung in einem Kollektivvertrag aus dem Jahr 1996 enthalten ist und es zu diesem nach dem EU-Beitritt Österreichs liegenden Zeitpunkt schon seit Jahren der ständigen Judikatur des EuGH entsprach, dass das Gleichbehandlungsgebot auch für betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit gilt.OGH 9 ObA 25/18v, 27.02.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 25/18v, 27.02.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
KollV für Angestellte der Banken und Bankiers (Pensionsreform 1961) Fassung 1997 §1a
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.
Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.