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Kann ich der Übernahme meines Vertrags schon vorher zustimmen?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsument, Gläubiger
Ja. Wer als Vertragspartner im Schuldverhältnis bleibt, kann seine Zustimmung zum Wechsel des anderen Vertragspartners auch schon im Voraus erklären. Ohne eine solche vorherige Zustimmung wird die Vertragsübernahme in der Regel erst wirksam, wenn er nachträglich zustimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.05.2017 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der im Schuldverhältnis verbleibende Geschäftspartner kann seine Zustimmung zur Vertragsübernahme auch im voraus erklären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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