Kann ich der Übernahme meines Vertrags schon vorher zustimmen?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsument, Gläubiger
Ja. Wer als Vertragspartner im Schuldverhältnis bleibt, kann seine Zustimmung zum Wechsel des anderen Vertragspartners auch schon im Voraus erklären. Ohne eine solche vorherige Zustimmung wird die Vertragsübernahme in der Regel erst wirksam, wenn er nachträglich zustimmt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.05.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der im Schuldverhältnis verbleibende Geschäftspartner kann seine Zustimmung zur Vertragsübernahme auch im voraus erklären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abtretung von Nutzungsrechten und Anwartschaft auf Baurecht nicht ohne Zustimmung der Genossenschaft.OGH 5 Ob 251/12s, 21.03.2013
- Stimmt der verbleibende Vertragspartner nicht bereits im Vorhinein zu, so wird die Vertragsübernahme in der Regel erst durch seine rechtsgeschäftliche Erklärung, dem Wechsel des Vertragspartners zuzustimmen, wirksam.OGH 8 Ob 34/08w, 03.04.2008
- Die Zustimmung des Gläubigers zu einer zwischen Altschuldner und Neuschuldner vereinbarten befreienden Schuldübernahme kann auch im Vorhinein erteilt werden, wobei die Wirkungen der befreienden Schuldübernahme in einem solchen Fall mit der nachfolgenden Vereinbarung zwischen Schuldner und Drittem eintreten.OGH 6 Ob 55/01h, 26.04.2001
- Die Vertragsübernahme setzt die Zustimmung des verbleibenden Vertragspartners voraus.OGH 6 Ob 55/01h, 26.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 22/17m, 17.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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