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Kann jemand meinen Vertrag ohne meine Zustimmung übernehmen?

günstig für Gläubiger betrifft Vertragsparteien, Gläubiger, Schuldner, Mieter, Käufer
Nein, nicht mit voller Wirkung. Ohne Ihre Zustimmung als verbleibender Vertragspartner ist die Übernahme nicht unwirksam, aber unvollständig: Der Übernehmer verpflichtet sich dann nur gegenüber dem bisherigen Schuldner, die Leistung zu erbringen. Ihre Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Eine Vertragsübernahme, die grundsätzlich in einer Schuldübernahme und Zession besteht, kann eine vollständige oder unvollständige sein. Solange die Zustimmung des Gläubiger nicht vorliegt oder wenn sie überhaupt nicht erteilt wird, ist eine zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbarte Vertragsübernahme nicht unwirksam, sondern bloß unvollständig, die damit verbundene Schuldübernahme hat bloß die Rechtswirkungen der Erfüllungsübernahme. Die Vereinbarung zwischen Schuldner und Übernehmer über die Abgeltung der in einem solchen Fall vom Übernehmer erbrachten Erfüllungshandlungen bleibt jedoch unberührt. Wurde Zahlung durch den Gläubiger vereinbart, so kann sich der Übernehmer auch im Fall der unvollständigen Vertragsübernehmer nur an den Gläubiger halten, wozu er auf Grund der Zession berechtigt ist. Die Wirksamkeit der mit der Vertragsübernahme verbundenen Abtretung (betreffend den Anspruch des Schuldners gegen den Gläubiger auf Grund der Vertragserfüllung) besteht also grundsätzlich unabhängig davon, ob die Vertragsübernahme eine vollständige war oder bloß eine unvollständige geblieben ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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