Was ändert sich, wenn jemand meinen Vertragspartner ersetzt?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer, Käufer
Bei einer Vertragsübernahme geht mit einem einzigen Vorgang die gesamte Rechtsstellung der ausscheidenden Partei auf den Übernehmer über. Er tritt vollständig an ihre Stelle. Der Inhalt und die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses bleiben dabei unverändert.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses verändert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dies bedeutet, dass die neue Partei für schuldhafte Verletzungen der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten durch (Erfüllungsgehilfen des) vormaligen Rechtsträgers (hier: des behandelnden Krankenhauses) einzustehen hat.OGH 8 Ob 34/08w, 03.04.2008
- Die in der Revision erhobene Behauptung, im Falle eines Vertragseintrittes des neu eintretenden Mieters müsse die verbleibende Dauer des Mietverhältnisses der Mindestdauer nach § 29 Z 3 MRG für die wirksame Befristung des Mietverhältnisses bei Abschluss des ursprünglichen Bestandvertrages entsprechen, entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage.OGH 6 Ob 228/06g, 12.10.2006
- Auf den jeweiligen Kenntnisstand des Vertragsübernehmers kommt es nicht an.OGH 2 Ob 96/06s, 18.05.2006
- Bei der Vertragsübernahme setzt die neue Partei, die in das Vertragsverhältnis (in casu: Bestandvertrag) zur Gänze eintritt, die Person der alten Partei fort und hat daher auch für deren schuldhafte Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten einzustehen, somit nicht nur etwa für die Schädigung des Bestandobjekts selbst, sondern auch für an den übrigen Gütern des Bestandgebers herbeigeführten Schäden.OGH 1 Ob 152/02p, 29.04.2003
- Die Vertragsübernahme ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.OGH 6 Ob 55/01h, 26.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 34.
- OGH 7 Ob 120/25k, 07.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 192/24g, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 105/24p, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 144/24v, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 80/21g, 25.11.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 8/18m, 23.03.2018
- OGH 9 ObA 75/17w, 25.07.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 22/17m, 17.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 87/16v, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Übernahme im erreichten Zustand
Vertragsrecht · Zustimmung bei Vertragsübernahme
Vertragsrecht · Zustimmung zur Vertragsübernahme
Vertragsrecht · Vertragsübernahme ohne Zustimmung
Vertragsrecht · Vertragsübernahme bei erfülltem Vertrag