Muss ich als Elternteil für mein verheiratetes Kind zahlen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kind, Ehegatten, eingetragene Partner
Ja, aber nur nachrangig. Für ein verheiratetes Kind ist in erster Linie der Ehepartner unterhaltspflichtig. Die Eltern müssen nur dann und nur so weit einspringen, als der Ehepartner dazu nicht in der Lage ist. Selbst ein geschiedener Ehegatte haftet noch vor den Verwandten des Berechtigten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind ist gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und soweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (6 Ob 504/93 = EFSlg 70.751), haftet doch selbst der unterhaltsverpflichtete geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Berechtigten (§ 71 Abs 1 EheG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eingetragene Partnerschaft nach dem EPG.OGH 4 Ob 128/16a, 15.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 21/17d, 28.11.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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