Zum Inhalt springen

Genügt eine Absprache der Eltern über den Unterhalt des Kindes?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Ehegatten
Nein. Verlangt wird eine Unterhaltsvereinbarung für das Kind, bei der ein Elternteil das Kind vertritt. Eine bloße Abmachung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast untereinander zu tragen hat, reicht dafür nicht aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §55a Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Genehmigung eines Unterhaltsvergleichs
Familienrecht · Unterhaltsantrag und Vertretung des Kindes
Familienrecht · Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung
Familienrecht · Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren
Familienrecht · Vereinbarter Unterhalt wie gesetzlicher