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Kann ich den Vertrag anfechten, wenn die Option spät ausgeübt wurde?

betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Unternehmer
Nein. Wurde eine Option oder ein Anbot ohne bestimmte Bindungsfrist eingeräumt und erst mehr als drei Jahre später ausgeübt oder angenommen, ist die spätere Anfechtung des Vertrags ausgeschlossen. Anfechtbar wäre schon die Option oder das Anbot selbst gewesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1997)

Die gesonderte Anfechtbarkeit einer Option beziehungsweise Offerte mit unbestimmter Bindungsfrist schließt die spätere Vertragsanfechtung aus, wenn die Ausübung der Option beziehungsweise die Annahme des Anbots erst mehr als drei Jahre nach Einräumung der Option beziehungsweise Zugang der Offerte erklärt wurde.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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