Wie lange kann ich einen Vertrag wegen Irrtums anfechten?
günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Vertragspartner
Wollen Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums anfechten, haben Sie dafür drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrages. Das gilt für den Fall, dass der andere Teil Sie nicht arglistig getäuscht hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB für die Vertragsanfechtung wegen eines Irrtums, wobei sich der andere vertragschließende Teil keiner List schuldig gemacht hat, beginnt schon mit dem Vertragsabschluss zu laufen (Klang in Klang 2.Auflage VI 630, SZ 39/56 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist die Verjährung eingetreten, so kann auch keine Einrede mehr erhoben werden.OGH 9 Ob 29/13z, 24.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 15.
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 12/24g, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 175/23p, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 104/23k, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 184/23d, 19.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 3/22b, 24.05.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Fristbeginn bei Anfechtung wegen Irrtums
Vertragsrecht · Anfechtung einseitiger Erklärungen
Vertragsrecht · Wirkung eines Irrtums auf den Vertrag
Vertragsrecht · Irrtum durch fehlende Aufklärung
Vertragsrecht · Irrtumsanfechtung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist