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Wie lange kann ich einen Vertrag wegen Irrtums anfechten?

günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Vertragspartner
Wollen Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums anfechten, haben Sie dafür drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrages. Das gilt für den Fall, dass der andere Teil Sie nicht arglistig getäuscht hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB für die Vertragsanfechtung wegen eines Irrtums, wobei sich der andere vertragschließende Teil keiner List schuldig gemacht hat, beginnt schon mit dem Vertragsabschluss zu laufen (Klang in Klang 2.Auflage VI 630, SZ 39/56 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 15.

Im Gesetz

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