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Wie lange darf das Gericht ausländisches Recht ermitteln?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien mit Auslandsbezug
Wie viel Zeit angemessen ist, hängt von der Dringlichkeit des einzelnen Falls ab. Ist die Sache nicht dringend, darf die Frist nicht zu knapp sein, weil die Entscheidung möglichst richtig sein soll. Nur bei besonderer Eile darf das Gericht auf österreichisches Recht ausweichen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.09.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Angemessenheit hängt von der Dringlichkeit des Einzelfalles ab; in nicht dringlichen Fällen darf die Frist nicht zu knapp bemessen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

IPRG §4 Abs2

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