Muss ich ausländisches Recht selbst nachweisen?
betrifft Parteien mit Auslandsbezug, Kläger, Beklagte
Gibt der Akt einen Anhaltspunkt dafür, dass ausländisches Recht anzuwenden sein könnte, muss das Gericht dieses Recht von sich aus ermitteln und anwenden. Sie müssen es also nicht selbst beibringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gemäß § 4 Abs 1 IPRG ist fremdes Recht von Amts wegen zu ermitteln, wobei zulässige Hilfsmittel dafür auch die Mitwirkung der Beteiligten, Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz und Sachverständigengutachten sind. Die entsprechenden Kenntnisse muss sich der österreichische Richter sohin von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens selbst verschaffen. Wie sich der Richter die notwendigen Kenntnisse des fremden Rechts verschafft, liegt in seinem Ermessen.OGH 1 Ob 33/19p, 30.04.2019
- Der bloße Hinweis auf ausländische Normen sowie der bloße Standpunkt, es liege ein Verfahrensmangel vor, ohne dessen „Relevanz“ aufzuzeigen, reicht nicht hin.OGH 2 Ob 121/11z, 30.08.2011
- In der Rechtsrüge einer außerordentlichen Revision muss aber doch zumindest ansatzweise dargelegt werden, warum nach der richtig anzuwendenden Rechtsordnung ein günstigeres als das vom Berufungsgericht erzielte Ergebnis zu erwarten ist.OGH 2 Ob 121/11z, 30.08.2011
- Zwar trifft zu, dass in Fällen, in denen fremdes Recht maßgeblich ist, dieses von Amts wegen anzuwenden ist, und dass seine fehlerhafte Anwendung den Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung darstellen kann, jedoch hängt die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage im Rechtsmittelverfahren von der Erhebung eines zulässigen Rechtsmittels ab.OGH 8 Ob 62/09i, 19.05.2009
- Ist fremdes Recht maßgebend, so ist es nach § 3 IPRG von Amts wegen anzuwenden.OGH 4 Ob 122/06d, 28.09.2006
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- Dennoch hängt im Rechtsmittelverfahren die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage von der Erhebung der Rechtsrüge ab.OGH 1 Ob 163/05k, 18.10.2005
- Auch wenn sich die Parteien nicht darauf berufen.OGH 4 Ob 527/79, 11.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 41.
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 73/24g, 21.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 42/22w, 01.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 173/21h, 09.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
- OGH 5 Ob 61/20m, 27.05.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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