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Wie genau muss im Urteil stehen, was der Gegner tun muss?

günstig für Verpflichteter betrifft Gläubiger, Verpflichteter, Grundeigentümer
Der Titel muss bestimmt sein. Gerade wenn Handlungen nur Teile einzelner Grundstücke betreffen, etwa Vermessung, Vertragserrichtung oder Eintragung im Grundbuch, müssen diese Teile möglichst genau beschrieben sein. Sonst kann daraus nicht vollstreckt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Auch bei der Exekution zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gelten die Erfordernisse der Bestimmtheit. Wenn auch im Einzelfall eine Beschreibung aller Details untunlich sein kann, muss gerade bei exekutiv durchzusetzenden Handlungen (hier: Vermessung, Vermarktung, Vertragserrichtung, grundbücherliche Durchführung), die sich nur auf Teile einzelner Grundstücke beziehen sollen, gefordert werden, dass diese Grundstücksteile im Exekutionstitel möglichst genau spezifiziert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109436 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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