Wie genau muss im Urteil stehen, was ich leisten muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 15.11.2021 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Strenge Anforderungen an die Beschreibung des Titels sind nur dort zu stellen, wo dies der Natur der Sache nach möglich ist. Diese Anforderungen dürfen den Gläubiger nicht vor praktisch unüberwindliche Hindernisse stellen.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Exekutionstitels dürfen nicht überspannt werden.OGH 1 Ob 116/02v, 11.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 5 Ob 178/21v, 15.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 68/16f, 28.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Aus dem Titel selbst muss hervorgehen, welcher Betrag zu zahlen ist. Ist der Betrag bloß bestimmbar, kann daraus in der Regel keine Exekution geführt werden.
Vollstreckt werden darf nur, wenn sich der Umfang der geschuldeten Leistung aus dem Titel selbst ergibt. Es ist nicht zulässig, diesen Umfang erst mit zusätzlichen Urkunden nachzuweisen.