Zum Inhalt springen

Wie hoch ist der Streitwert, wenn ihn niemand angegeben hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer
Findet die beklagte Seite die Bewertung des Streitgegenstandes zu hoch oder zu niedrig, kann sie das nur bis zur ersten Verhandlung beanstanden. Hat der Kläger überhaupt keine Bewertung angegeben, hilft das nicht weiter. Dann gilt der Betrag, den das Gesetz für den Zweifelsfall vorsieht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß § 7 RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß § 56 Abs 2 JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätestens bei der ersten mündlichen Streitverhandlung zu erfolgen, kann in Verfahren, die erstmalig in dritter Instanz zu einer Kostenbemessung führen können (§ 50 Abs 2 ASGG), eine Abhilfe durch § 7 RATG nicht erfolgen. Daher kann die Ansicht der Entscheidung 8 ObA 317/94, es sei bei der Kostenbemessung im Fall einer Kündigungsanfechtung der "Zweifelsstreitwert" gemäß § 56 Abs 2 letzter Satz JN statt dessen nach § 14 lit a RATG anzuwenden, nicht mehr aufrechterhalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Angabe des Streitwerts in der Klage
Verfahrensrecht · Bindung an die Bewertung durch den Kläger
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands
Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Offenbare Unterbewertung des Streitgegenstands