Wann muss das Gericht den Streitwert beziffern?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Das Berufungsgericht muss den Wert des Streitgegenstands nur dann aussprechen, wenn dieser überhaupt einen Geldeswert hat. Nimmt es dennoch eine Bewertung vor, ist sie gegenstandslos.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Eine Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO hat nur dann zu erfolgen, wenn der Streitgegenstand einen Geldeswert besitzt. Die vom Berufungsgericht dennoch vorgenommene Bewertung ist jedenfalls gegenstandslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Auskunftsbegehren nach § 18 Abs 4 ECG ist nicht rein vermögensrechtlicher Natur, weshalb gemäß § 59 Abs 2 AußStrG ein Bewertungsausspruch jedenfalls zu unterbleiben hat.OGH 6 Ob 180/21w, 02.02.2022
- Bei einer Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz ist – im Unterschied zur Kreditschädigung nach § 1330 ABGB – ein Bewertungsausspruch nicht vorzunehmen (Ablehnung von 3 Ob 110/14y).OGH 6 Ob 127/20z, 10.08.2020
- Bei Ansprüchen nach § 1330 ABGB (vgl 7 Ob 1515/85; 6 Ob 46/08w; 6 Ob 164/09z; 3 Ob 154/11k) oder nach § 78 UrhG (4 Ob 180/08m; 4 Ob 43/10t), wird wegen der Verfolgbarkeit im Geld bewertbarer Interessen eine Bewertung verlangt. Dies trifft auch auf die höchstpersönlichen Ansprüche nach dem DSG (vgl aber 6 Ob 112/10d) zu.OGH 3 Ob 100/14y, 23.07.2014
- Hier: Anmerkung im Patentregister nach § 45 PatG.OGH 4 Ob 8/13z, 12.02.2013
- Bei einem Antrag auf (Löschung der) Anmerkung einer vermögensrechtlichen Klage liegt ein Entscheidungsgegenstand vermögensrechtlicher Natur vor, der zu bewerten ist, wenn sich der Geldeswert nicht unmittelbar aus dem Klagebegehren ergibt.OGH 4 Ob 8/13z, 12.02.2013
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Das Bewertungserfordernis gilt auch für auf § 1330 ABGB gestützte Widerrufsbegehren.OGH 3 Ob 154/11k, 12.10.2011
- Bei den Ansprüchen nach dem DSG handelt es sich um höchstpersönliche Ansprüche.OGH 6 Ob 112/10d, 11.10.2010
- Bewertungsausspruch vorzunehmen bei Eingriff in Recht am eigenen Bild; siehe dazu RS0125855.OGH 4 Ob 43/10t, 20.04.2010
- Hier: Anspruch des Klägers auf Unterlassung jeglichen Kontakts des Beklagten mit ihm.OGH 6 Ob 221/06b, 12.10.2006
- Bei der Verletzung von höchstpersönlichen Rechten, die einer Bewertung durch Geld unzugänglich sind, hat ein Bewertungsausspruch des Gerichtes zweiter Instanz zu entfallen.OGH 6 Ob 148/00h, 28.06.2000
- Bei Klagen auf Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen, denen in der Regel in Geld bewertbare Interessen zugrundeliegen, ist eine Bewertung durch den Kläger vorzunehmen.OGH 7 Ob 1515/85, 30.07.1985
- Darf nicht erfolgen in Statussachen oder bei höchstpersönlichen Ansprüchen, die ihrem Wesen nach keine Bewertung in Geld zulassen.OGH 4 Ob 119/80, 18.09.1980
- ScheidungOGH 5 Ob 533/79, 06.03.1979
- VaterschaftssacheOGH 6 Ob 158/73, 20.09.1973
- Auch keine Bewertung des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 Satz 2 ZPO (idF BGBl 1971/291) bei einer gänzlichen oder teilweisen abändernden Entscheidung des Berufungsgerichtes, wenn es sich um einen solchen handelt, der keinen Geldeswert hat.OGH 8 Ob 95/73, 11.09.1973
- Also nicht in Abstammungssachen.OGH 5 Ob 59/71, 24.03.1971
- Daher nicht in Ehesachen, Abstammungssachen und Vaterschaftssachen.OGH 8 Ob 110/65, 13.04.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 44.
- OGH 5 Ob 171/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Entbehrlicher Ausspruch über den Streitwert
Verfahrensrecht · Fehlender Bewertungsausspruch
Verfahrensrecht · Unzulässiger Bewertungsausspruch
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands