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Gilt die Genehmigung einer Klage für mein Kind als Geldsache?

betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Genehmigt das Pflegschaftsgericht, dass über ein Vermögensrecht eine Klage geführt wird, ist dieser Gegenstand rein vermögensrechtlicher Natur. Er wird also als Entscheidung über einen Geldwert behandelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer Klageführung über ein Vermögensrecht ist rein vermögensrechtlicher Natur im Sinne des § 13 Abs 2 AußStrG in der Fassung der WGN 1997.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2; AußStrG 2005 §59 Abs2

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