Wann erlaubt das Gericht eine Klage für mein Kind?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, gesetzliche Vertreter
Ob eine Klage für ein Kind genehmigt wird, richtet sich nach dem Einzelfall. Das Gericht nimmt dabei eine grobe Vorprüfung der Erfolgsaussichten vor. Ausschlaggebend ist vor allem das Wohl des Kindes.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Bei der durch das Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage, wann die Erhebung der Klage zu genehmigen oder die Genehmigung zu versagen ist, ist auf den Einzelfall abzustellen, eine grobe Vorprüfung der Erfolgsaussichten anzustellen und vor allem das Wohl des Kindes bestimmend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Versagung der Genehmigung der bisherigen Prozessführung pflegschaftsgerichtlich genehmigt.OGH 6 Ob 64/25t, 04.06.2025
- Hier: Vertretungshandlungen des Verlassenschaftskurators.OGH 2 Ob 134/21a, 14.12.2021
- Der Beschluss über die Bewilligung der Verfahrenshilfe entfaltet keine Bindungswirkung für das Verfahren zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung der Klagsführung.OGH 6 Ob 197/19t, 24.10.2019
- Bei Verfahrenseinleitung ohne die erforderliche Genehmigung sind auch die bisherigen Verfahrensergebnisse zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 78/17k, 28.09.2017
- Es ist zu prüfen, ob die konkret zu beurteilende Klage mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird.OGH 2 Ob 120/17m, 27.07.2017
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Ob eine Prozessführung im Interesse des Pflegebefohlenen liegt, kann nur an Hand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.OGH 10 Ob 114/07y, 18.12.2007
- Hier: Betroffene.OGH 7 Ob 261/04i, 12.01.2005
- Hier: Betroffener - Abweisung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Klage.OGH 6 Ob 275/04s, 15.12.2004
- Hier: Betroffener - Klage auf Nichtigerklärung der Ehe.OGH 6 Ob 143/03b, 11.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 26.
- OGH 5 Ob 79/24i, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/23h, 30.01.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 56/23y, 28.03.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 167 · Gesetzliche Vertretung des Kindes
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