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Prüft das Gericht das Kostenrisiko einer Klage fürs Kind?

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Das Pflegschaftsgericht muss eingehend prüfen, ob die geplante Klage im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. Es muss dabei auch prüfen, ob dem Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Nachteil am Vermögen droht, etwa durch Prozesskosten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 24.

Im Gesetz

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