Prüft das Gericht das Kostenrisiko einer Klage fürs Kind?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, gesetzliche Vertreter
Das Pflegschaftsgericht muss eingehend prüfen, ob die geplante Klage im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. Es muss dabei auch prüfen, ob dem Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Nachteil am Vermögen droht, etwa durch Prozesskosten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Versagung der Genehmigung der bisherigen Prozessführung pflegschaftsgerichtlich genehmigt.OGH 6 Ob 64/25t, 04.06.2025
- Hier hinsichtlich eines Fortsetzungsantrags eines Verlassenschaftskurators: Wenn die Erfolgsaussichten gering sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Vermögensnachteil durch die Belastung mit Prozesskosten droht, ist nicht davon auszugehen, dass ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde.OGH 2 Ob 190/23i, 23.01.2024
- Ein Vermögensnachteil durch Belastung mit Prozesskosten droht, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.OGH 2 Ob 120/17m, 27.07.2017
- § 167 Abs 3 ABGB idF BGBl I 2013/15.OGH 5 Ob 36/17f, 04.04.2017
- Hier: Die Rücknahme des Verfahrenshilfeantrags ist daher nicht genehmigungsbedürftig, es wird schließlich mit dieser Prozesshandlung nicht über den Verfahrensgegenstand disponiert.OGH 4 Ob 158/16p, 30.08.2016
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hiebei sind die Erfolgschancen nicht unter Vorwegnahme des über die Klage abzuführenden streitigen Verfahrens zu prüfen. Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen.OGH 7 Ob 65/06v, 21.06.2006
- Ist die Entstehung eines Schadens, die für eine Haftung des Rechtsanwalts wegen der Unterlassung der Klagsführung gegen den Fahrzeughalter erforderlich wäre, nicht nachgewiesen und auch nicht wahrscheinlich, ist eine Genehmigung der Klagsführung nicht zu erteilen, weil mit einem Prozessverlust gerechnet werden müsste.OGH 1 Ob 111/00f, 30.05.2000
- Hier: Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klage des einstweiligen Sachwalters.OGH 4 Ob 200/97h, 07.07.1997
- Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zur Errichtung einer Gesellschaft mit einer Minderjährigen.OGH 7 Ob 697/87, 29.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 24.
- OGH 5 Ob 79/24i, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 36/17f, 04.04.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 167 · Gesetzliche Vertretung des Kindes
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