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Wer bekommt die Wohnung, wenn sie zweimal vermietet wurde?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Es ist anerkannt, dass ein Objekt an mehrere Personen vermietet werden kann. Den Vorrang hat grundsätzlich derjenige, dem das Objekt zuerst übergeben wurde. Der Vermieter bleibt aber auch gegenüber dem zweiten Mieter verpflichtet, ihm den vereinbarten Gebrauch zu verschaffen, denn auch dessen Vertrag ist gültig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Möglichkeit einer mehrfachen Inbestandgabe eines Objektes (etwa Doppelvermietung) ist anerkannt. Dabei ist der Grundsatz der mehrfachen Veräußerung von Sachen des § 430 ABGB auch auf den Fall des doppelten Vermietung anzuwenden. Bei mehrfacher Inbestandgabe obsiegt grundsätzlich jener Bestandnehmer, dem entsprechend § 430 ABGB das Objekt zuerst übergeben wurde. Der Bestandgeber ist aber verpflichtet, auch dem Zweitmieter den bedungenen Gebrauch zu verschaffen: Der mit ihm geschlossene Bestandvertrag ist gleichfalls gültig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückgabe der Mietwohnung

Zurückgestellt ist die Wohnung erst, wenn der Vermieter sie wieder tatsächlich in der Hand hat, Ihre Sachen heraußen sind und er die Schlüssel bekommen hat. Ergreift der Vermieter selbst Besitz, gilt die Rückgabe auch dann als vollzogen, wenn noch einzelne Gegenstände zurückgeblieben sind. Vereiteln Sie die Rückgabe schuldhaft, kann sich sein Anspruch in einen Geldanspruch verwandeln.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Damit die Abtretung von Mietrechten wirksam wird, muss der Vermieter davon grundsätzlich verständigt werden. Behandelt wird auch, wieweit der Vermieter geschützt bleibt, wenn er einer Abtretung schon im Voraus allgemein zugestimmt hat, und welche Folgen es hat, wenn eine vereinbarte Bedingung erst während eines Kündigungsverfahrens eintritt.

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