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Darf das Gericht neue Einwände erst im Rechtsmittel berücksichtigen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Neue Einwendungen dürfen im Berufungsverfahren grundsätzlich nicht mehr erhoben werden, und das Gericht greift sie auch nicht von sich aus auf. Ob eine solche Neuerung dennoch zur Abänderung des Urteils führen darf, wenn die Tatsachen ohnehin feststehen, ist fraglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Es ist fraglich, ob eine unzulässige Neuerung nach § 482 Abs 1 ZPO, auf die nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen ist (in casu: Verpflichtung zur Zug-um-Zug-Leistung gemäß § 1052 Satz 1 ABGB), selbst wenn deren abschließende rechtliche Beurteilung etwa aufgrund ausreichender (überschießender) Tatsachenfeststellungen erfolgen könnte, als ein im Revisionsverfahren unbekämpfbarer Abänderungsgrund herangezogen werden darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

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