Kann ich etwas tun, wenn das Berufungsgericht neue Tatsachen verwendet?
günstig für Revisionswerber betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Im Berufungsverfahren dürfen keine neuen Tatsachen berücksichtigt werden. Stützt das Berufungsgericht seine Entscheidung dennoch darauf und beurteilt es die Sache deshalb rechtlich falsch, können Sie das mit einer Revision bekämpfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Der in der Verletzung des Neuerungsverbots gelegene Verfahrensmangel, der eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat, verwirklicht den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur amtswegigen Prüfung von Klauseln auf eine allfällige Missbräuchlichkeit im Sinn der Klausel-RL 93/13/EWG.OGH 6 Ob 105/21s, 14.09.2021
- Eine Verletzung des Neuerungsverbots, die eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat, kann nicht nur im Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss, sondern auch als Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden. Es muss sich um neue Ansprüche oder Einreden handeln, die nicht von Amts wegen berücksichtigt werden.OGH 8 Ob 125/08b, 02.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 210/24v, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 22/21b, 30.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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