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Kann ich rügen, dass das Berufungsgericht Neues berücksichtigt hat?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
In der Regel nicht. Dass das Berufungsgericht unzulässiges neues Vorbringen berücksichtigt hat, können Sie mit Revision grundsätzlich nicht bekämpfen. Anders ist es, wenn dadurch ein neuer Anspruch oder ein neuer Einwand in die Entscheidung eingeflossen und diese deshalb rechtlich unrichtig geworden ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Die Beachtung von Neuerungen im Berufungsverfahren kann durch Revision nach § 503 Z 2, 3 und 4 ZPO nicht angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042071 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 74.

Im Gesetz

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