Kann ich rügen, dass das Berufungsgericht Neues berücksichtigt hat?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
In der Regel nicht. Dass das Berufungsgericht unzulässiges neues Vorbringen berücksichtigt hat, können Sie mit Revision grundsätzlich nicht bekämpfen. Anders ist es, wenn dadurch ein neuer Anspruch oder ein neuer Einwand in die Entscheidung eingeflossen und diese deshalb rechtlich unrichtig geworden ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (74 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Die Beachtung von Neuerungen im Berufungsverfahren kann durch Revision nach § 503 Z 2, 3 und 4 ZPO nicht angefochten werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der in der Verletzung des Neuerungsverbotes gelegene Verfahrensmangel eine unzutreffende rechtliche Beurteilung der Streitsache zur Folge hat, weil neue Ansprüche oder Einreden berücksichtigt werden.OGH 8 Ob 26/03m, 28.08.2003
- Im Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes kann die Verletzung des Neuerungsverbotes als einer der - nicht taxativ aufgezählten - Rekursgründe geltend gemacht werden.OGH 9 ObA 326/98a, 23.12.1998
- Die Berücksichtigung unzulässiger Neuerungen durch das Rekursgericht begründet im Sicherungsverfahren keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens (GZ 1913,253 uva).OGH 4 Ob 2/91, 18.12.1990
- Keine AktenwidrigkeitOGH 6 Ob 179/67, 31.08.1967
- Berücksichtigung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ergangenen Strafurteiles durch das Berufungsgericht.OGH 1 Ob 201/54, 20.10.1954
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- Schluß der Berufungsverhandlung gemäß § 193 Abs 2 ZPO zur Abwertung des Ergebnisses eines anderen Verfahrens.OGH 1 Ob 398/52, 21.05.1952
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042071 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 74.
- OGH 1 Ob 13/26g, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 210/24v, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 22/21b, 30.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 51/16b, 20.04.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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