Darf mir der Vormieter die Kosten des Dachbodenausbaus verrechnen?
günstig für Vormieter betrifft Mieter, Vormieter, Nachmieter, Vermieter
Ja. Zu den Investitionen, die der Vormieter auf Sie überwälzen darf, zählen die Kosten des Ausbaus eines Dachbodens zu Wohn- oder Büroräumen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es unmittelbare Ausbaukosten waren oder damit zusammenhängende Kosten für die Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne die das Objekt in dieser Qualität nicht bestünde.
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Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1998)
Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden wäre.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 198/17d, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
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