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Darf der Vormieter mir seine Investitionen verrechnen?

günstig für Vormieter betrifft Mieter, Vormieter, Nachmieter
Ja. Auch wenn die Investitionen des Vormieters Bestandteil des Hauses und damit Eigentum des Vermieters geworden sind, darf er sich von Ihnen als Nachmieter den noch vorhandenen Wert ersetzen lassen. Die Beschränkungen des gesetzlichen Ersatzanspruchs gegen den Vermieter gelten dafür nicht. Zulässig ist höchstens der Wiederbeschaffungswert der überlassenen Gegenstände.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Dass die vom Vormieter vorgenommenen Investitionen, sofern sie Bestandteil des Hauses geworden sind, in das Eigentum des Vermieters übergingen, ändert nichts daran, dass der Vormieter ohne Rücksicht auf die Beschränkungen des § 10 MRG sich vom Nachmieter den noch vorhandenen Wert der Investitionen ersetzen lassen darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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