Darf der Hauptmieter seine Investitionen auf mich aufschlagen?
günstig für Untervermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Untervermieter
Ja. Investitionen, die der Hauptmieter selbst getätigt oder dem Vormieter abgelöst hat, können den Untermietzins erhöhen, soweit sie Ihnen als Untermieter zugutekommen. Der Gedanke dahinter ist, dass Sie von diesen noch nutzbaren Leistungen profitieren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Vom Hauptmieter durchgeführte oder dem Vormieter abgelöste Investitionen können, soweit sie dem Untermieter zugutekommen, als "andere Leistungen" eine Erhöhung des Untermietzinses rechtfertigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Untermieter von diesen Leistungen in Form der für ihn noch nutzbaren Investitionen profitiert.OGH 9 Ob 168/01y, 14.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 196/19p, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 26 · Untermietzins
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