Zum Inhalt springen

Wie schnell muss ich gelieferte Ware prüfen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Die Ware ist in kurzer Frist zu untersuchen. Wie kurz diese ist, hängt unter anderem von der Größe Ihres Unternehmens, der Art und Komplexität der Ware, ihrer Verderblichkeit, dem Charakter als Saisonware, der Menge und dem Aufwand der Untersuchung ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

Die kurze Frist für die Untersuchung richtet sich insbesondere nach der Größe des Unternehmens des Käufers, der Art der zu untersuchenden Ware, ihrer Komplexität oder Verderblichkeit oder dem Charakter als Saisonware, die Art der in Frage kommenden Menge, die Aufwendigkeit der Untersuchung udgl.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

UN-Kaufrechtsübk - CISG Art38

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Untersuchungspflicht beim Warenkauf
Vertragsrecht · Angemessene Frist für die Mängelmeldung
Vertragsrecht · Frist für die Mängelrüge zwischen Unternehmen
Vertragsrecht · Ablieferung als Beginn der Gewährleistungsfrist
Vertragsrecht · Vierzehn Tage für Prüfung und Rüge