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Wie genau muss ich gekaufte Ware als Firma prüfen?

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Wie eine gekaufte Ware zu untersuchen ist, richtet sich zuerst nach dem, was vereinbart wurde. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf die Gebräuche der Branche an. Sehr teure und aufwendige Untersuchungen sind nicht zumutbar, bei großen Warenmengen müssen Sie aber gegebenenfalls Fachleute beiziehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Primär maßgebend für die Modalität der Untersuchung sind die Vereinbarungen der Parteien. Fehlen solche, kann sich die erforderliche Art und Weise der Untersuchung vor allem auch aus Handelsbräuchen und Gepflogenheiten ergeben. Wenngleich kostspielige und aufwendige Untersuchungen unzumutbar sind, hat der Käufer gegebenenfalls (hier: Ankauf einer großen Menge von Schuhen) Sachverständige im weitesten Sinn (hier: im Verkehr mit Schuhen bewanderte Fachleute) einzuschalten, um seiner Untersuchungspflicht gerecht zu werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112467 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zusicherung und Untersuchungspflicht des Käufers

Nein. Sichert der Verkäufer oder sein Vertreter zu, die Sache sei völlig einwandfrei, und legt er ihr damit Eigenschaften bei, die sie nicht hat, dürfen Sie sich darauf verlassen. Sie müssen die Sache dann nicht auf verborgene oder nicht sofort erkennbare Mängel untersuchen. Auch einen Sachverständigen müssen Sie dafür nicht beiziehen.

günstig für Käufer Sorgfaltsmaßstab des Händlers

Ein Händler muss die Ware, die er verkauft, kontrollieren und über sie aufklären. Gemessen wird er nicht am Durchschnittsmenschen, sondern am üblichen Standard seiner Branche. Überspannt werden darf das aber nicht: Ein Zwischenhändler muss nicht dieselben teuren Kontrollen führen wie der Hersteller.

Verwandte Fragen

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