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Anderes · Wetten als Angelegenheit der Länder

Fallen Sportwetten unter das Glücksspielmonopol des Bundes?

günstig für Wettanbieter betrifft Wettende, Wettanbieter, Buchmacher
Wetten bei Buchmachern und Totalisateuren sind Sache der Bundesländer. Sie gehören daher nicht zum Glücksspielmonopol des Bundes. Auch von der Gewerbeordnung sind sie ausgenommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Regelung der Totalisateur- und Buchmacherwetten fällt gemäß Art 15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder(so schon 5 Ob 2201/96d). Solche Wetten können daher keine Angelegenheit des gemäß Art 10 Abs 1 Z 4 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund vorbehaltenen Monopolwesens oder des Gewerbes gemäß Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG sein. Sie sind vielmehr vom Glücksspielmonopol des Bundes nicht umfaßt und gemäß § 1 Abs 1 Z 22 GewO auch vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111137 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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