Ist das Glücksspielmonopol verfassungswidrig?
betrifft Spieler, Automatenbetreiber, Anbieter
Nein. Der Oberste Gerichtshof hat die Bestimmungen über das Glücksspiel dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat die Anträge zurückgewiesen und die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielmonopols in einem Parallelverfahren inhaltlich verneint. Auch mit dem Unionsrecht ist das Monopol nach ständiger Rechtsprechung vereinbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (54 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2016)
Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B‑VG (Art 140 B‑VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag,
a) § 2 Abs 2 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54
b) § 2 Abs 4 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54,
c) § 3 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54,
d) § 52 Abs 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54,
e) die §§ 5 und 8 NÖ Spielautomatengesetz 2011 jeweils idF LGBl 2013/98 7071-3, und
f) in § 30 Abs 1 Z 2 NÖ Spielautomatengesetz 2011 idF LGBl 2013/98 7071-3 die Ziffern „5“ und „8“
als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu den Antrag,
a) das Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2015/118, sowie
b) das NÖ Spielautomatengesetz 2011 idF LGBl 2013/98 7071-3
jeweils zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Aufhebung von Teilen des § 25 Abs 2 GspG durch den VfGH (G 259/2022) ändert nichts an der unionsrechtlichen Zulässigkeit. Mag der Gesetzgeber durch das primäre Abstellen nur auf die Einholung einer Bonitätsauskunft den unionsrechtlich gebotenen Spielerschutz von Spielbankbesuchern auch nicht in einem dem Sachlichkeitsgebot entsprechenden Weise verwirklicht haben, bedeutet dies noch nicht, dass dieses Anliegen im Bereich des Online-Glückspiels und dem System der Konzessionen nicht in kohärenter Weise verfolgt würde.OGH 2 Ob 23/23f, 21.02.2023
- Der Oberste Gerichtshof geht in ständiger Judikatur davon aus, dass das im GSpG normierte Monopol- bzw Konzessionssystem bei gesamthafter Würdigung sämtlicher damit verbundener Auswirkungen (insbesondere der Werbemaßnahmen der Konzessionäre) auf dem Glücksspielmarkt allen vom EuGH aufgezeigten Vorgaben des Unionsrechts entspricht.OGH 1 Ob 229/20p, 22.06.2021
- Sowohl die Betriebspflicht (§ 5 Abs 4 NÖ SpielautomatenG; § 14 Abs 5 GSpG) als auch die „Fortbetriebspflicht“ (§ 5 Abs 6 NÖ SpielautomatenG) entsprechen dem Zweck des Spielerschutzes.OGH 4 Ob 95/17z, 26.09.2017
- Verfahrensverstöße in einem erstinstanzlichen Konzessionsverfahren führen nicht zur Intransparenz und Unionsrechtswidrigkeit des Konzessionssystems an sich.OGH 4 Ob 95/17z, 26.09.2017
- Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge zurückgewiesen und in einem Parallelverfahren die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielmonopols inhaltlich behandelt und verneint.OGH 4 Ob 31/16m, 22.11.2016
- Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge zurückgewiesen und in einem Parallelverfahren die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielmonopols inhaltlich behandelt und verneint.OGH 4 Ob 170/16b, 22.11.2016
- Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge zurückgewiesen und in einem Parallelverfahren die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielmonopols inhaltlich behandelt und verneint.OGH 4 Ob 153/16b, 22.11.2016
- Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge zurückgewiesen und in einem Parallelverfahren die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielmonopols inhaltlich behandelt und verneint.OGH 4 Ob 162/16a, 22.11.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 54.
- OGH 5 Ob 177/24a, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 67/24x, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 13/24h, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 20/24p, 26.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 33/23y, 05.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 174/23h, 24.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 69/23t, 29.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 85/23w, 31.05.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art7; B-VG Art89 Abs2; B-VG Art140 Abs1; GSpG 1989 §2 Abs2; GSpG 1989 §2 Abs4; GSpG 1989 §3; GSpG 1989 §52 Abs1 Z1
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