Zahlt die Produkthaftung, wenn mein Werkstück misslungen ist?
günstig für Hersteller betrifft Unternehmer, Hersteller, Werkbesteller, Zulieferer
Nein. Eine Sache, die erst hergestellt wird, kann noch nicht beschädigt werden; mangelhafte Herstellung und Beschädigung schließen einander aus. Die Kosten der Nachbearbeitung und ein geringerer Werklohn sind daher reine Vermögensschäden und nach der Produkthaftung nicht zu ersetzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Eine erst in Herstellung begriffene Sache kann als solche nicht beschädigt werden, Sachbeschädigung und mangelhafte Herstellung einer Sache schließen einander begrifflich aus. Die für eine zusätzliche Behandlung des Werkstücks aufgewendeten Kosten und der Betrag, um den der Besteller den Werklohn (wegen mangelhafter Lieferung) minderte, stellen "reine" Vermögensschäden und keine nach § 1 Abs 1 PHG ersatzfähigen Sachschäden dar.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 32/18h, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
PHG §1
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