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Zahlt die Haftpflichtversicherung für meine mangelhafte Arbeit?

günstig für Versicherer betrifft Unternehmer, Handwerker, Versicherungsnehmer, Versicherer
Nein. Dass Sie eine Sache mangelhaft hergestellt haben, ist kein Sachschaden im Sinn dieser Bedingungen. Auch das, was an die Stelle Ihrer eigenen Leistung tritt, wird nicht ersetzt. Schäden, die aus der schlechten oder unterbliebenen Erfüllung darüber hinaus entstehen, sind dagegen gedeckt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist kein Sachschaden iSv Art 1.2.1.1 AHVB. Auch bei reinen Vermögensschäden nach Punkt 1 Besondere Bedingung Nr 0934 sind Erfüllungssurrogate iSv Punkt 3.3.7 Besondere Bedingung Nr 0934 nicht zu ersetzen. Mangelfolgeschäden aus Schlecht- oder Nichterfüllung sind hingegen gedeckt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AHVB 1997 Art1.2.1.1; Besondere Bedingung Nr0934 Pkt3.3.7; Rechtsschutzversicherung allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Deckung von Mängelfolgeschäden

Ja, solche Mängelfolgeschäden sind gedeckt, also Schäden, die die mangelhafte Leistung an anderen Vermögenswerten anrichtet. Nicht gedeckt sind dagegen die Erfüllung selbst und Ansprüche aus der Gewährleistung, also die Behebung des Mangels am eigenen Werk.

günstig für Versicherungsnehmer Haftpflichtdeckung bei Schäden aus Verträgen

Die Haftpflichtversicherung deckt gesetzliche Schadenersatzpflichten. Dazu zählen auch Ansprüche, die entstehen, weil ein Vertrag schlecht oder gar nicht erfüllt wurde. Nicht gedeckt sind dagegen Zusagen, mit denen jemand freiwillig mehr verspricht, als das Gesetz an Ersatz verlangt.

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