OGH 7 Ob 32/18h
Worum es ging: Haftet mir der Vertreter der Gegenseite für falsche Angaben?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
In der Regel nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Wer als Vertreter innerhalb seiner Vollmacht handelt, haftet Ihnen für einen bloßen Vermögensschaden sonst nicht. Anders kann es sein, wenn er ein ausgeprägtes eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt oder besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.
Das Vermögen einer Person ist nicht absolut geschützt. Nach dem Schutzzweck der Norm steht ein Ersatzanspruch nur demjenigen zu, der unmittelbar geschädigt wurde.
Nein. Eine Sache, die erst hergestellt wird, kann noch nicht beschädigt werden; mangelhafte Herstellung und Beschädigung schließen einander aus. Die Kosten der Nachbearbeitung und ein geringerer Werklohn sind daher reine Vermögensschäden und nach der Produkthaftung nicht zu ersetzen.
Als Sachschaden nach dem Produkthaftungsgesetz gilt nicht der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst, sondern nur der Schaden, den der Fehler an anderen Sachen verursacht. Ein reiner Vermögensschaden fällt nicht darunter.
Ist bei den einzelnen Handlungen kein einheitliches Verhalten erkennbar, zählt jede für sich als eigener Verstoß, und Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen, dass der Versicherungsfall in die versicherte Zeit fällt. War dagegen schon beim ersten Verstoß mit weiteren gleichartigen zu rechnen, liegt in der Regel nur ein einziger Verstoß vor. Das kommt sowohl bei geplantem Vorgehen in mehreren Schritten vor als auch dann, wenn dieselbe Pflicht wiederholt aus Nachlässigkeit missachtet wird.
Der Versicherungsfall tritt ein, sobald einer der Beteiligten begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen eine Pflicht oder eine Vorschrift zu verstoßen. Dieser Vorgang muss nicht sofort nach außen sichtbar werden, und es kommt weder darauf an, ob dem Handelnden das bewusst war, noch wann jemand davon erfahren oder Ansprüche erhoben hat. Entscheidend ist ein möglichst eindeutig bestimmbarer Vorgang, der den Keim eines Rechtsstreits in sich trägt.
Geht es um die Durchsetzung von Schadenersatz, ist der Versicherungsfall in der Regel jenes Ereignis, das den Anspruch ausgelöst hat. In allen anderen Fällen ist es der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen eine Pflicht oder Vorschrift, und zwar mit dessen Beginn. Gibt es mehrere Verstöße, kommt es auf den ersten an.
Nein. Dass Sie eine Sache mangelhaft hergestellt haben, ist kein Sachschaden im Sinn dieser Bedingungen. Auch das, was an die Stelle Ihrer eigenen Leistung tritt, wird nicht ersetzt. Schäden, die aus der schlechten oder unterbliebenen Erfüllung darüber hinaus entstehen, sind dagegen gedeckt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Salzburg, 18.08.2017, 33 C 130/17y-11
- Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht, 08.11.2017, 22 R 369/17v-16
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
04.07.2018
Geschäftszahl
7Ob32/18h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. E. Solé, Mag. Malesich und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M* B*, vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei W* AG, *, vertreten durch Dr. Andreas A. Lintl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg als Berufungsgericht vom 8. November 2017, GZ 22 R 369/17v-16, womit das Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 18. August 2017, GZ 33 C 130/17y-11, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die klagende Partei ist schuldig der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
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