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Bekomme ich auch entgangenen Gewinn ersetzt, wenn ein Produkt Schaden anrichtet?

betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer, Hersteller, Geschädigte
Die Produkthaftung gewährt vor allem Konsumenten einen Mindestschutz, der nicht vom Verschulden abhängt. Sie soll aber nicht alle nachteiligen Folgen ausgleichen. Ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung der beschädigten Sache oder deren Wert, nicht aber Folgeschäden wie entgangener Gewinn.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Produkthaftung soll einen verschuldensunabhängigen, vor allem Konsumenten begünstigenden Mindestschutz gewähren: Es ist nicht Aufgabe der Produkthaftung, alle nachteiligen Folgen auszugleichen. Der Ersatz ist auf die Kosten der Wiederherstellung einer beschädigten Sache oder den Ersatz deren Wertes zu beschränken. Für "Sachfolgeschäden", insbesondere entgangenen Gewinn, ist nach dem PHG kein Ersatz zu leisten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Genannte Normen

PHG §1

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