Ersetzt die Produkthaftung auch den Schaden am Produkt selbst?
günstig für Hersteller betrifft Konsumenten, Käufer, Hersteller, Geschädigte
Als Sachschaden nach dem Produkthaftungsgesetz gilt nicht der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst, sondern nur der Schaden, den der Fehler an anderen Sachen verursacht. Ein reiner Vermögensschaden fällt nicht darunter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Unter Sachschaden ist nicht der am Produkt entstandene Schaden zu verstehen, sondern der sogenannte Folgeschaden, den ein Fehler des Produkts an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt verursacht hat. Ein bloßer ("reiner") Vermögensschaden, der schon im Rahmen der Produkt-Verschuldenshaftung prinzipiell außer Ansatz bliebe, scheidet aus dem Anwendungsbereich des PHG aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorabentscheidungsersuchen zu Art 9 lit a der Produkthaftungsrichtlinie (RL 85/374/EWG).OGH 2 Ob 77/25z, 18.11.2025
- Hier: Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs 1 PHG verneint, weil das Dach des Hauses des Klägers, von der das Produkt bildenden Dachfolie abgesehen, keinerlei Schaden aufwies.OGH 2 Ob 162/10b, 02.12.2010
- Hier: Bei ungeeigneter Holzlasur kein Ersatz der Kosten eines Neuanstrichs (Schaden am Produkt selbst).OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
- Der Ersatz ist auf die Kosten der Wiederherstellung einer beschädigten Sache oder den Ersatz deren Werts beschränkt (so schon 1 Ob 184/98k).OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
- Schäden am fehlerhaften Produkt sind demnach nach dem PHG nicht zu ersetzen.OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Grundsätzliche Eignung einer den Austritt von Treibstoff auf die Fahrbahn ermöglichenden undichten Dieselleitung eines LKWs zur Herbeiführung des eingetretenen Erfolges, nämlich mehrerer Verkehrsunfälle mit Schadensfolgen.OGH 2 Ob 78/06v, 19.10.2006
- Mit dem Begriff „Sachfolgeschäden" werden nur vom Sachschaden verschiedene Vermögenseinbußen umschrieben.OGH 2 Ob 78/06v, 19.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 2 Ob 77/25z, 18.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 15/25a, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 69/21m, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 32/18h, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
PHG §1
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