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Wer muss beweisen, dass der Garten mitvermietet ist?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Wenn Sie sich als Mieter darauf berufen, dass eine Gartenfläche mitgemietet ist, müssen Sie das behaupten und auch beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Mieter ist für die Tatsache, daß eine (grundsätzlich nicht den Bestimmungen des MRG unterworfene) Gartenfläche mitgemietet sei, behauptungspflichtig und beweispflichtig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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