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Wer muss beweisen, dass ich die Wohnung nicht benütze?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Das muss der Vermieter beweisen. Erst wenn ihm der Beweis gelingt, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig verwenden, kommt es darauf an, ob Sie ein schutzwürdiges Interesse an ihr haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Beweispflichtig für das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung ist der Vermieter.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Beweislast bei Nichtbenützung der Wohnung

Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig benützen. Gelingt ihm das, sind Sie an der Reihe: Sie müssen beweisen, dass Sie in nächster Zukunft zurückkehren und die Abwesenheit nur eine absehbare vorübergehende Unterbrechung ist.

günstig für Vermieter Beweislast beim künftigen Wohnbedarf

Diesen Beweis müssen Sie als Mieter führen. Berufen Sie sich darauf, die Wohnung in naher Zeit wieder zu benötigen, trifft Sie die Beweispflicht; das gilt auch, wenn Sie den Bedarf einer eintrittsberechtigten Person geltend machen.

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