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Wer muss beweisen, dass ich den Mietvertrag übernehmen darf?

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Wer sich darauf beruft, in einen Mietvertrag eintreten zu dürfen, muss die Voraussetzungen dafür auch beweisen. Die Beweislast trifft also Sie selbst, wenn Sie das Eintrittsrecht in Anspruch nehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Eintrittsrechtes trifft denjenigen, der es in Anspruch nimmt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Eintritt in den Mietvertrag ohne Erklärung

Nein. Der Eintritt in den Mietvertrag geschieht von Gesetzes wegen und ohne dass Sie etwas erklären müssen. Eine Erklärung brauchen Sie nur, wenn Sie den Eintritt ausschließen wollen; deshalb treten auch geschäftsunfähige Personen ohne Weiteres ein.

günstig für Mieter Beweislast für die Ausnahme vom Mieterschutz

Das muss derjenige beweisen, der kündigt, also in der Regel der Vermieter. Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Mietverhältnis über eine Wohnung oder ein Geschäftslokal dem Mieterschutz unterliegt. Eine Ausnahme davon muss der Vermieter ausdrücklich behaupten und nachweisen.

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