Darf ich die Kündigung an die Hausverwaltung richten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 57/21z, 27.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- ABGB § 1029
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Erklärt das Gericht eine gerichtliche Aufkündigung für wirksam, endet das Mietverhältnis immer zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt. Es macht keinen Unterschied, ob das Urteil vor oder nach diesem Zeitpunkt ergeht.
Nein. Eine außergerichtliche Aufkündigung ist eine einseitige Erklärung; sie wirkt, sobald sie beim anderen ankommt, und braucht keine Annahme. Nur eine gerichtliche Aufkündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.