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Ab wann wirkt eine Kündigung meines Mietvertrags?

betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Eine Aufkündigung ist eine Erklärung, die nur eine Seite abgibt. Sie wirkt erst, wenn sie bei der anderen Seite ankommt. Es handelt sich dabei um eine Erklärung zwischen Privaten und nicht um einen behördlichen Akt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Aufkündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (EvBl 1970/317; MietSlg 9441 uva; Klang 2. Auflage V 105) und damit jedenfalls auch ein privatrechtlicher Akt (vgl Fasching IV 628 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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