Darf ich zwischen zwei Fachärzten frei wählen?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Patienten, Ärzte
Ja. Fällt die Behandlung Ihrer Erkrankung in das Gebiet mehrerer Fachärzte, dürfen Sie als Versicherter wählen, welchen dieser Fächer Sie in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse kann Sie nicht auf ein bestimmtes Sonderfach verweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Soweit die Behandlung bestimmter Erkrankungen in die Aufgabengebiete zweier oder mehrerer Fachärzte fällt, kann der Versicherte zwischen den Fachärzten der in Frage kommenden Sonderfächer wählen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111594 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 161/16g, 29.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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