Steht die Kasse für einen von ihr bestellten Arzt ein?
günstig für Krankenkasse betrifft Patienten, Versicherte, Krankenkassen, Ärzte
Nein. Für einen Arzt, den die Krankenkasse bestellt hat, haftet sie nicht wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1930)
Keine Haftung der Krankenkasse für den von ihr bestellten Arzt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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