Zum Inhalt springen

Darf ich eine ehrenrührige Aussage eines anderen weitergeben?

günstig für Verbreiter betrifft Medien, Journalisten, Betroffene, Unternehmer
Geben Sie die Aussage eines Dritten wahrheitsgetreu wieder und machen Sie sich diese Meinung nicht zu eigen, wird geprüft, wessen Interessen schwerer wiegen. Die Weitergabe ist erlaubt, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Aussage schwerer wiegt als die Interessen des Betroffenen, etwa weil die zitierte Person in der Öffentlichkeit steht oder das Thema gerade besonders wichtig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Unter der Voraussetzung, dass das bekämpfte Zitat in einer wahrheitsgetreuen Wiedergabe der Äußerung des Dritten besteht und keine Identifikation des Verbreiters mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattfand, ist zu prüfen, ob sich aus der gebotenen Interessensabwägung ein Rechtfertigungsgrund ergibt. Die Weiterverbreitung ist dann gerechtfertigt, also nicht rechtswidrig, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der Äußerung die Interessen des Verletzten überwiegt, etwa wegen der besonderen Stellung des Zitierten in der Öffentlichkeit oder wegen der aktuellen, besonderen Wichtigkeit des Themas (so schon 6 Ob 2018/96z = SZ 69/113).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 36.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Unterlassungsanspruch bei Ehrverletzung
Schadenersatz · Schutz des wirtschaftlichen Rufs
Wettbewerb · Weitergeben fremder Behauptungen
Schadenersatz · Verbreitung als Voraussetzung
Schadenersatz · Beweislast bei rufschädigenden Behauptungen