Können meine Eltern wieder unterhaltspflichtig werden?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Ja. Die Unterhaltspflicht der Eltern kann unabhängig von Ihrem Alter aus ganz unterschiedlichen Gründen wieder aufleben, wenn Sie außerstande sind, Ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst zu verdienen. Wer sich allerdings jahrelang nicht um eine zumutbare Berufstätigkeit bemüht, kann daraus keinen Anspruch ableiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Unterhaltspflicht der Eltern kann unabhängig vom jeweiligen Alter des Kindes aus den unterschiedlichsten Gründen wieder aufleben, wenn der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, die Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Gänze oder auch nur teilweise durch eigene Erwerbstätigkeit zu verdienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der 60jährigen Antragstellerin wurde ihre jahrzehntelange Untätigkeit in Richtung sozialversicherungsrechtlicher Absicherung und Begründung einer Altersversorgung als derart gravierende Sorglosigkeit angelastet, dass die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gegen den betagten Vater als rechtsmissbräuchlich qualifiziert wurde.OGH 1 Ob 159/08a, 21.10.2008
- Nachhaltiges Unterlassen von zumutbaren Bemühungen in Richtung einer Berufsausübung beziehungsweise Zukunftsvorsorge löst aber die Rechtsfolge einer bleibenden, nur hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit aus und führt zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern.OGH 1 Ob 159/08a, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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