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Können meine Eltern wieder unterhaltspflichtig werden?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Ja. Die Unterhaltspflicht der Eltern kann unabhängig von Ihrem Alter aus ganz unterschiedlichen Gründen wieder aufleben, wenn Sie außerstande sind, Ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst zu verdienen. Wer sich allerdings jahrelang nicht um eine zumutbare Berufstätigkeit bemüht, kann daraus keinen Anspruch ableiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Unterhaltspflicht der Eltern kann unabhängig vom jeweiligen Alter des Kindes aus den unterschiedlichsten Gründen wieder aufleben, wenn der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, die Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Gänze oder auch nur teilweise durch eigene Erwerbstätigkeit zu verdienen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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