Kann ich als volljähriges Kind auf meinen Unterhalt verzichten?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Nicht zur Gänze. Auch volljährige Kinder können auf den gesetzlichen Unterhalt nicht schlechthin verzichten. Wirksam ist aber ein Verzicht auf Teile davon oder auf einzelne Leistungen, und erst recht auf bereits rückständigen Unterhalt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Selbst volljährige Kinder können auf den ihnen zustehenden gesetzlichen Unterhalt nicht schlechthin verzichten; sie können jedoch wirksam auf Teile von Unterhaltsleistungen und auf einzelne Unterhaltsleistungen verzichten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies muss erst recht für Ansprüche auf rückständigen Unterhalt gelten.OGH 6 Ob 224/18m, 27.02.2019
- Hier: Verzicht auf allenfalls erzielbare Miterlöse aus der Eigentumswohnung des Vaters.OGH 2 Ob 79/05i, 06.10.2005
- Ein volljährig gewordener Unterhaltsberechtigter kann einen von seinem früheren gesetzlichen Vertreter gestellten Unterhaltserhöhungsantrag rückwirkend zurückziehen.OGH 1 Ob 270/00p, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 224/18m, 27.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 1444
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