Wonach richtet sich Unterhalt beim ausgezogenen erwachsenen Kind?
günstig für Kind betrifft Eltern, volljährige Kinder, Unterhaltspflichtige
Lebt Ihr volljähriges Kind nicht mehr im Elternhaus, wird trotzdem nach seinen bisherigen Lebensverhältnissen beurteilt, ob es sich selbst erhalten kann. Der Auszug allein ändert diesen Maßstab nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit des vom Elternhaus losgelöst lebenden volljährigen Kindes ist nach den bisherigen Lebensverhältnissen des Kindes zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit sind im Hinblick auf das Kriterium der angemessenen Bedürfnisbefriedigung die Lebensverhältnisse des Kindes und seiner Eltern zugrundzulegen.OGH 1 Ob 262/99g, 22.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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