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Wonach richtet sich Unterhalt beim ausgezogenen erwachsenen Kind?

günstig für Kind betrifft Eltern, volljährige Kinder, Unterhaltspflichtige
Lebt Ihr volljähriges Kind nicht mehr im Elternhaus, wird trotzdem nach seinen bisherigen Lebensverhältnissen beurteilt, ob es sich selbst erhalten kann. Der Auszug allein ändert diesen Maßstab nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit des vom Elternhaus losgelöst lebenden volljährigen Kindes ist nach den bisherigen Lebensverhältnissen des Kindes zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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