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Was muss ich nachweisen, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Arbeitnehmer
Sie müssen Ihre Beschwerden mit der ärztlichen Diagnose schildern und darlegen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können und auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr möglich ist. Zeigt die Versicherung einen zumutbaren Vergleichsberuf auf, müssen Sie das widerlegen. Der Nachweis aller Voraussetzungen liegt bei Ihnen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Der Versicherungsnehmer hat zur Schlüssigkeit der Klage neben einer zumindest laienhaften Darstellung seiner Beschwerden samt Wiedergabe der vom Arzt gestellten Diagnose darzulegen, daß er seinen Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht mehr dauernd ausüben kann und daß er auch keine anderen Tätigkeiten mehr verrichten kann, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung von ihm ausgeübt werden könnten und die seiner bisherigen Lebensstellung entsprächen, wobei für letzteres zunächst ein summarischer Vortrag genügt. Sache des Versicherers ist es dann, die Möglichkeit eines (oder mehrerer) dem Versicherten noch zumutbare Vergleichsberufe aufzuzeigen. Der Versicherungsnehmer, der die Beweislast für die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit trägt, muß, falls dieser Nachweis dem Versicherer gelingt, dies dann widerlegen. Seine Behauptungs(= Darlegungs-) und Beweislast umfaßt das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Annahme der Berufsunfähigkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Berufsunfähigkeitsversicherung als Summenversicherung

Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Summe unabhängig davon, ob Ihnen ein Schaden oder eine Einkommenseinbuße entstanden ist. Versichert ist der vorzeitige Rückgang oder Verlust Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit.

günstig für Versicherungsnehmer Grad der Berufsunfähigkeit

Das kann sein. Der Grad der Berufsunfähigkeit ergibt sich entweder aus einem mengenmäßigen Absinken Ihrer Leistungsfähigkeit oder daraus, dass Sie prägende, wesentliche Einzelverrichtungen Ihres Berufs nicht mehr ausüben können. Können Sie eine prägende Tätigkeit gar nicht mehr ausüben, sind Sie zur Gänze berufsunfähig, auch wenn diese zeitlich nur wenig ausmacht.

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