Was muss ich nachweisen, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage, ob bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit Angestellten- oder Arbeitertätigkeit überwog.OGH 10 ObS 41/25i, 24.04.2025
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Arbeitsplatzrisikoversicherung.OGH 7 Ob 127/99y, 28.05.1999
- Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus, so muß er beweisen, daß diese Tätigkeit keine bedingungsgemäße Vergleichstätigkeit ist.OGH 7 Ob 127/99y, 28.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 ObS 41/25i, 24.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Summe unabhängig davon, ob Ihnen ein Schaden oder eine Einkommenseinbuße entstanden ist. Versichert ist der vorzeitige Rückgang oder Verlust Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit.
Das kann sein. Der Grad der Berufsunfähigkeit ergibt sich entweder aus einem mengenmäßigen Absinken Ihrer Leistungsfähigkeit oder daraus, dass Sie prägende, wesentliche Einzelverrichtungen Ihres Berufs nicht mehr ausüben können. Können Sie eine prägende Tätigkeit gar nicht mehr ausüben, sind Sie zur Gänze berufsunfähig, auch wenn diese zeitlich nur wenig ausmacht.