Was muss ich nachweisen, wenn ich eine Versicherungsleistung will?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kfz-Diebstahl, wobei das Fahrzeug wiedergefunden wurde.OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024
- Hier: Rechtschutzdeckung für Schadenersatzklage (Abgasskandal)OGH 7 Ob 82/24w, 22.05.2024
- Hier: Aufbruch des Schlosses durch Gehilfen des Vermieters und Verbringung der Sachen des Bestandnehmers an einen unbekannten Ort, von dem der Kläger, der seine Fahrnisse in der Folge zurückerhielt, zufällig später erfuhr, als Nachweis des Versicherungsfalls "Einbruchdiebstahl" nach der diesbezüglichen eigenständigen Definition in den Versicherungsbedingungen.OGH 7 Ob 215/23b, 17.04.2024
- Hier: Erwerb gebrauchter Diesel-PKW.OGH 7 Ob 116/23v, 30.08.2023
- Hier: Erwerb gebrauchter Diesel-PKW.OGH 7 Ob 89/23y, 28.06.2023
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 21 VersVG; Eintritt des Versicherungsfalls vor Rücktritt des Versicherers.OGH 7 Ob 72/09b, 02.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 48.
- OGH 7 Ob 40/26x, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 222/25k, 25.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 10/25h, 22.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 215/23b, 17.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 14/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 89/23y, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 177/18g, 20.03.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 174/18s, 27.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ARB 2003 Art 2.1; VersVG §1; VersVG §6 D; Rechtsschutzversicherung Art 21.2.1. ARB 2015
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Fordert der Versicherer eine bereits ausgezahlte Leistung zurück, weil er irrtümlich gezahlt habe, muss er beweisen, dass der Schadensfall gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst war. Klagen umgekehrt Sie auf die Leistung, tragen Sie die Beweislast.
Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.