Dürfen die Großeltern für das Kind Behandlungen vereinbaren?
günstig für Obsorgeberechtigter betrifft Eltern, Großeltern, Kinder, Pflegepersonen
Wird den Eltern die Obsorge nur für einen Teilbereich entzogen, verlieren sie insoweit auch die Vertretung des Kindes. Übernehmen etwa die Großeltern Pflege und Erziehung, vertreten sie das Kind in allen Angelegenheiten dieses Bereichs. Sie dürfen daher auch nötige Verträge über eine ärztliche Behandlung abschließen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Entziehung der Obsorge in Teilbereichen schließt die Entziehung der gesetzlichen Vertretung in dem jeweiligen Bereich mit ein. Wird die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung den Eltern entzogen und den Großeltern übertragen, so sind die Großeltern auch gesetzliche Vertreter des Kindes in allen Angelegenheiten, die die Pflege und Erziehung betreffen. Sie sind daher berechtigt, allenfalls notwendige Verträge über eine ärztliche Behandlung des Kindes zu schließen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wird die Obsorge im Bereich der Durchsetzung der Ansprüche des Kindes aus einem Unfall und aus allfälligen Behandlungsfehlern entzogen und an einen anderen Obsorgeberechtigten übertragen, schließt dies die Verwaltung der aus der Durchsetzung der Ansprüche erzielten Zahlungen mit ein.OGH 4 Ob 144/19h, 24.09.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 16/25h, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
Verwandte Fragen
Familienrecht · Wer bei Entzug der Obsorge Partei ist
Familienrecht · Großeltern im Streit um die Obsorge
Familienrecht · Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren
Familienrecht · Übertragung der Obsorge auf den anderen Elternteil
Familienrecht · Widerstand des Kindes gegen die Obsorge